18.05.2012

 

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Unternehmenssteuerreform 2008

Kennen Sie den Einfluss auf Ihrer IT-Strategie?

Seit dem 01.01.2008 ist eine neue Unternehmenssteuerreform in Kraft. Unternehmen freuen sich zwar über die Senkung der Körperschafts- und Gewerbesteuer, jedoch gibt es auch Änderungen bei der Abschreibung von so genannten „Geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWGs) die bisher bis zu einem Betrag von 410,- € sofort abgeschrieben werden konnten.

Musste bisher ein z.B. gestohlenes Notebook ersetzt werden, konnte das alte Notebook als Abgang gebucht werden und das neue Notebook wurde je nach Unternehmensanforderung abgeschrieben. 

Dieses Verfahren ändert sich unserer Ansicht zum Nachteil Ihres IT Betriebes erheblich!

Ab 2008: 

  • können bewegliche Wirtschaftgüter nur noch bis zu einem Wert von 150,- € im gleichen Wirtschaftsjahr abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG)
  • müssen alle beweglichen Wirtschaftsgüter zwischen 150,- € und 1000,- € als „Sammelposten“ linear über 5 Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a EStG)
  • scheidet ein solches Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Unter diese Regel fallen somit fast alle Desktops, Laptops, Kommunikations- und Navigationsgeräte, Spareparts u.ä. die zukünftig auch dann 5 Jahre abgeschrieben werden müssen, wenn Sie veraltet, gestohlen, verloren oder defekt sind. Wird ein neues Gerät in dieser Zeit angeschaft, werden über die restliche Abschreibungsdauer zwei Geräte abgeschrieben obwohl nur noch eines genutzt wird. Dies belastet Ihr Budget und reduziert Ihre Flexibilität.

Mit dieser praxisfernen Regelung, erhofft sich der Gesetzgeber nicht nur zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 2,5 Mrd. €, sondern er beeinflusst damit u.U. auch die Flexibilität und Handlungsfähigkeit eines der wichtigsten Unterstützungsprozesse in Unternehmen– der IT.

Informieren Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern aus dem Bereich Finanzbuchhaltung oder Controlling, oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater welchen Einfluss die Unternehmenssteuerreform auf Ihre geplanten IT Investitionen haben könnte.

TRAFFIX unterstützt Sie gern bei der Realisierung von abschreibungsneutralen Leasing- und Life Cycle Managementkonzepten für z.B. Clients oder Laptops.

Diese Information stellt keine Steuerberatung im Sinne der §§2-4 StBerG dar, sondern dient ausschließlich Ihrer Information.

 

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